AT-OeStA/FHKA SUS Patente 389.26 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums an alle Obrigkeiten, Magistrate und Stempelpapierverleger, dass die aus der Zeit der Aufhebung des Stempels zurückgebliebenen Expeditionen bis Ende Februar abgearbeitet sein müssen, 1793.01.29 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 389.26
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums an alle Obrigkeiten, Magistrate und Stempelpapierverleger, dass die aus der Zeit der Aufhebung des Stempels zurückgebliebenen Expeditionen bis Ende Februar abgearbeitet sein müssen
Entstehungszeitraum:29.01.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, brandbeschädigt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4488641
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl