AT-OeStA/FHKA SUS Patente 390.22 Verordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns und des oberösterreichischen Guberniums, des böhmischen und des galizischen Landesguberniums, der Landesstellen in Kärnten und in Krain sowie des Guberniums in Steiermark, aufgrund des Direktorialdekretes vom

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 390.22
Titel:Verordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns und des oberösterreichischen Guberniums, des böhmischen und des galizischen Landesguberniums, der Landesstellen in Kärnten und in Krain sowie des Guberniums in Steiermark, aufgrund des Direktorialdekretes vom 17. Jänner 1793 und in Abänderung des Direktorialdekretes vom 5. Jänner 1793, dass u.a. nur jenen französischen Auswanderern der Grenzübertritt zu gestatten sei, die über einen Pass, ausgestellt durch einen k.k. Minister an den auswärtigen Höfen oder eines kommandierenden Generals, verfügen
Entstehungszeitraum:24.02.1793 - 08.03.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vierzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Lemberg, Linz und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4488732
 

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