AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.25 Zirkulare der Landesregierung in Österreich ob und unter der Enns, des böhmischen und des mährisch-schlesischen Landesguberniums, des Guberniums in Steiermark sowie des Triester Guberniums aufgrund des Hofdirektorialverordnung vom 16. April 1793, dass die in der Zo

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 391.25
Titel:Zirkulare der Landesregierung in Österreich ob und unter der Enns, des böhmischen und des mährisch-schlesischen Landesguberniums, des Guberniums in Steiermark sowie des Triester Guberniums aufgrund des Hofdirektorialverordnung vom 16. April 1793, dass die in der Zollordnung von 1788 genannte dreimonatige Frist, nach der, bei Nichtmeldung des Eigentümers, eine Ware als verfallen gilt, mit dem Tage der Anhaltung der Ware beginnt
Entstehungszeitraum:26.04.1793 - 30.04.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Brünn, Graz, Linz, Prag, Triest und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4489800
 

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