AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.02 Kurrende der Landesstellen in Kärnten und in Krain sowie des galizischen Landesguberniums aufgrund des Direktorialverordnung vom 16. April 1793 mit einer Erläuterung des Paragrafen 154 der Zollordnung aus dem Jahr 1788, dass die dreimonatige Frist, nach der, bei Ni

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.02
Titel:Kurrende der Landesstellen in Kärnten und in Krain sowie des galizischen Landesguberniums aufgrund des Direktorialverordnung vom 16. April 1793 mit einer Erläuterung des Paragrafen 154 der Zollordnung aus dem Jahr 1788, dass die dreimonatige Frist, nach der, bei Nichtmeldung des Eigentümers, eine Ware als verfallen gilt, mit dem Tage der Anhaltung der Ware beginnt
Entstehungszeitraum:01.05.1793 - 10.05.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Klagenfurt, Laibach und Lemberg

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4490391
 

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