AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.23 Verordnung des oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund der Beobachtung, dass viele Ortsgerichte die Manipulationsvorschriften grob missachten, also keine Einreichungs-, Gerichts-, Verlassenschaftsabhandlungs-, Depositen- oder sonstige Protokolle führen,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.23
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund der Beobachtung, dass viele Ortsgerichte die Manipulationsvorschriften grob missachten, also keine Einreichungs-, Gerichts-, Verlassenschaftsabhandlungs-, Depositen- oder sonstige Protokolle führen, die Ortsrichter Satzschriften von Winkelschreibern annehmen etc.; daher wird auf die Instruktion vom 9. September 1785 verwiesen, bei deren weiterer Nichteinhaltung die unnachsichtige Dienstesentsetzung droht
Entstehungszeitraum:25.05.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4490886
 

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