AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.39 Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund des Hofdekrets vom 3. Mai 1793, dass die zur Ausrottung des müssigen und liederlichen Gesindels vorgenommenen Visitationen nicht mehr von den Landgerichten, sondern in Zukunft von den Werbbezirken vorgenommen werden,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.39
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund des Hofdekrets vom 3. Mai 1793, dass die zur Ausrottung des müssigen und liederlichen Gesindels vorgenommenen Visitationen nicht mehr von den Landgerichten, sondern in Zukunft von den Werbbezirken vorgenommen werden
Entstehungszeitraum:19.06.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Der Titel gibt den Originalwortlaut wieder, den das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Terminologie und Inhalt sind Ausdruck zeitgenössischer Wahrnehmungsmuster und Mentalitäten, aber keineswegs Ausdruck der Meinung des ÖStA
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4495190
 

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