AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.48 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 1. Juni 1793, dass die Verzollung der Stier- und kastrierten Kälber unter dem Namen "Junzen" nur Tiere unter zwei Jahre betrifft, ältere Kälber werden als "Terzen" bezeichnet, 1793.06.30 (Einzel

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 392.48
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 1. Juni 1793, dass die Verzollung der Stier- und kastrierten Kälber unter dem Namen "Junzen" nur Tiere unter zwei Jahre betrifft, ältere Kälber werden als "Terzen" bezeichnet
Entstehungszeitraum:30.06.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4495199
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl