AT-OeStA/FHKA SUS Patente 393.15 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts, der Regierung und Appellationsgericht in Vorderösterreich sowie des Appellationsgerichts in Galizien und Lodomerien, der Landesregierung in Österreich unter der Enns, des böhmischen Landesguberniums sowie d

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 393.15
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichts, der Regierung und Appellationsgericht in Vorderösterreich sowie des Appellationsgerichts in Galizien und Lodomerien, der Landesregierung in Österreich unter der Enns, des böhmischen Landesguberniums sowie des Guberniums in Steiermark aufgrund der Hofdekrete der Obersten Justizstelle vom 29. Juli und 9. August 1793 zur Frage, ob ein Untertan eine Klage ohne beiliegende Erklärung der herrschaftlichen Wirtschaftsämter einreichen darf
Entstehungszeitraum:05.08.1793 - 21.08.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünfzehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Latein
Geographische Angaben:Klagenfurt, Konstanz, Lemberg, Prag und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4495518
 

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