AT-OeStA/FHKA SUS Patente 393.21 Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass auf den zum Gubernialeinreichungsprotokoll gelangenden Bittschriften der Parteien neben dem Datum auch Aufenthaltsort und Konkriptionsnummer des Wohnhauses vermerkt werden soll, 1793.08.14 (Einzelstück (Aktenstück, B

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 393.21
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums, dass auf den zum Gubernialeinreichungsprotokoll gelangenden Bittschriften der Parteien neben dem Datum auch Aufenthaltsort und Konkriptionsnummer des Wohnhauses vermerkt werden soll
Entstehungszeitraum:14.08.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4495587
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl