AT-OeStA/FHKA SUS Patente 394.07 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 24. August 1793, dass für Beschwerden in Erbsteuerangelegenheiten eine Frist von zwei Wochen eingeräumt wird, 1793.09.14 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 394.07
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 24. August 1793, dass für Beschwerden in Erbsteuerangelegenheiten eine Frist von zwei Wochen eingeräumt wird
Entstehungszeitraum:14.09.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4527384
 

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