AT-OeStA/FHKA SUS Patente 394.23 Verordnung des böhmischen, des inner-, des nieder- und des oberösterreichischen Appellationsgerichts, des Appellationsgerichts in österreichischen Vorlanden sowie des Appellationsgerichts in Galizien und Lodomerienan alle untergeordneten Behörden aufgrund des Hofde

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 394.23
Titel:Verordnung des böhmischen, des inner-, des nieder- und des oberösterreichischen Appellationsgerichts, des Appellationsgerichts in österreichischen Vorlanden sowie des Appellationsgerichts in Galizien und Lodomerienan alle untergeordneten Behörden aufgrund des Hofdekrets vom 10. Oktober 1793, dass in Fällen von Auskünften an ungarische Behörden nicht die Stuhlrichterämter, sondern die Komitate selbst oder die königlichen Freistädte als Adressaten gelten
Entstehungszeitraum:17.10.1793 - 02.11.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, elf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Latein
Geographische Angaben:Innsbruck, Klagenfurt, Konstanz, Lemberg, Prag und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4527669
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl