AT-OeStA/FHKA SUS Patente 394.38 Verordnung des oberösterreichischen Appellationsgerichtes, dass jeder Richter erster Instanz den Prozessakten eine Aufstellung der eingenommen Gerichtstaxen beizulegen hat, wenn der Prozess an die nächste Instanz geht, 1793.11.09 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Kar

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 394.38
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Appellationsgerichtes, dass jeder Richter erster Instanz den Prozessakten eine Aufstellung der eingenommen Gerichtstaxen beizulegen hat, wenn der Prozess an die nächste Instanz geht
Entstehungszeitraum:09.11.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare, brandbeschädigt, mit großflächigen Fehlstellen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4559735
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl