AT-OeStA/FHKA SUS Patente 394.40 Verordnung des böhmischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets vom 3. November 1793, dass im Falle, wenn die Gerichtsbehörden bei einer armen Partei einen Advokaten von Amtswegen beistellen, ausdrücklich bestimmt werden muss, wie weit die Vertretung unentg

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 394.40
Titel:Verordnung des böhmischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets vom 3. November 1793, dass im Falle, wenn die Gerichtsbehörden bei einer armen Partei einen Advokaten von Amtswegen beistellen, ausdrücklich bestimmt werden muss, wie weit die Vertretung unentgeltlich zu erfolgen hat
Entstehungszeitraum:12.11.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4559738
 

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