AT-OeStA/FHKA SUS Patente 395.19 Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 6. Dezember 1793, dass bei der Reluierung von Fideikommissen jener Wert angenommen wird, der bei der Querierung festgesetzt wurde, 1793.12.13 (Einzelstü

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 395.19
Titel:Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 6. Dezember 1793, dass bei der Reluierung von Fideikommissen jener Wert angenommen wird, der bei der Querierung festgesetzt wurde
Entstehungszeitraum:13.12.1793
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1823
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4590382
 

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