AT-OeStA/FHKA SUS Patente 396.29 Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund eines Unglücksfalles in Großlobning, dass Brunnen mit Bruchsteinen auszumauern sind, und nicht ausgemauerte Brunnen niemals ohne Aussetzung gereinigt oder tiefer gegraben werden dürfen, 1794.02.12 (Einzelstück (Aktenst

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 396.29
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund eines Unglücksfalles in Großlobning, dass Brunnen mit Bruchsteinen auszumauern sind, und nicht ausgemauerte Brunnen niemals ohne Aussetzung gereinigt oder tiefer gegraben werden dürfen
Entstehungszeitraum:12.02.1794
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, brandbeschädigt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4590885
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl