AT-OeStA/FHKA SUS Patente 396.44 Schreiben der Tabak- und Stempelgefällen-Kameral-Oberamts-Administration an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 29. Jänner 1793, dass beim Konkurs eines Tabakverlegers jene Gelder, die aus dem Tabakverschleiss nicht mehr

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 396.44
Titel:Schreiben der Tabak- und Stempelgefällen-Kameral-Oberamts-Administration an die Hof- und niederösterreichische Kammerprokuratur aufgrund des Hofdekrets vom 29. Jänner 1793, dass beim Konkurs eines Tabakverlegers jene Gelder, die aus dem Tabakverschleiss nicht mehr zu Handen des Verlegers abgeführt wurden, keinesfalls zur Konkursmasse gerechnet werden können, wie die Krida des olmützer Tabakverlegers Jud Seligmann
Entstehungszeitraum:27.02.1794
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-6, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Schreiben der Landesregierung in Österreich unter der Enns vom 27. Dezember 1793 an das Appellationsgericht mit Richtlinien für Strafverfahren und Urteilsfindung gegen Tabakschwärzer, aufgrund von Beschwerden der Tabakadministration, Auszug der von Seiten der Obersten Justizstelle an alle Appellationsgerichte am 4. Juni 1789 erlassenen Verordnung (Abschriften)
Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4591064
 

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