AT-OeStA/FHKA SUS Patente 398.03 Verordnung des inner- und des niederösterreichischen, des böhmischen und des galizischen Appellationsgerichtes sowie des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 10. April 1794, dass die Bankalinspektionsämter in Fällen, wo das Bankalärar durch V

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 398.03
Titel:Verordnung des inner- und des niederösterreichischen, des böhmischen und des galizischen Appellationsgerichtes sowie des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdekrets vom 10. April 1794, dass die Bankalinspektionsämter in Fällen, wo das Bankalärar durch Verzug gefährdet würde, statt des Fiskus ordentlich geprüfte Advokaten zur Vertretung des Bankalärars auf dem Lande bestellen können
Entstehungszeitraum:22.04.1794 - 24.06.1794
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, dreizehn gedruckte Exemplare, davon eines brandbeschädigt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Latein
Geographische Angaben:Klagenfurt, Innsbruck, Lemberg, Prag und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4591928
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl