AT-OeStA/FHKA SUS Patente 398.21 Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund des Hofdekrets vom 25. April 1794, in wie weit die Landesstelle die Ablösung von Urbarialabgaben selbst genehmigen kann, und was mit den Ablösungsbeträgen zu geschehen hat, 1794.05.24 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Ka

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 398.21
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund des Hofdekrets vom 25. April 1794, in wie weit die Landesstelle die Ablösung von Urbarialabgaben selbst genehmigen kann, und was mit den Ablösungsbeträgen zu geschehen hat
Entstehungszeitraum:24.05.1794
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4598963
 

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