AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XXI-C-48-35-116 Kurrende der Landeshauptmannschaft des Herzogtums Krain betreffend Stempelstrafen, worüber in der gesetzmäßigen Frist der Rekurs nicht ergriffen wird, sind mittels kreisämtlicher Assistenz einzubringen, sowie Kurrende zum herdenweisen Austrieb des Borste

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA SB Auersperg XXI-C-48-35-116
Titel:Kurrende der Landeshauptmannschaft des Herzogtums Krain betreffend Stempelstrafen, worüber in der gesetzmäßigen Frist der Rekurs nicht ergriffen wird, sind mittels kreisämtlicher Assistenz einzubringen, sowie Kurrende zum herdenweisen Austrieb des Borstenviehs, das nunmehr nur über die größeren Kommerzialgrenzämter gestattet ist
Entstehungszeitraum:09.03.1796 - 23.03.1796
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch

Angaben zum Umfang

Umfang:1 Druck
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1826
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4601750
 

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