AT-OeStA/FHKA SUS Patente 400.21 Kurrende des Guberniums in Steiermark, unter welchen Vorsichten das Kräuter-, Blumen-, Blüten- und Wurzelsammeln, sowie das Speik- und Lorietbohren erlaubt werden kann, 1794.10.15 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 400.21
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark, unter welchen Vorsichten das Kräuter-, Blumen-, Blüten- und Wurzelsammeln, sowie das Speik- und Lorietbohren erlaubt werden kann
Entstehungszeitraum:15.10.1794
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, brandbeschädigt

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1824
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4702715
 

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