AT-OeStA/KA ZSt HKR Wiener Hofkriegsrat (HKR), 1557 - 1848 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/KA ZSt HKR
Titel:Wiener Hofkriegsrat (HKR)
Entstehungszeitraum:1557 - 1848
Stufe:Bestand

Angaben zum Umfang

Archivalienart:Akten und Geschäftsbücher

Angaben zum Kontext

Aktenbildner-/Provenienzname:Hofkriegsrat
Verwaltungsgeschichte:Von im Kriegsfall länderweise zu bestellenden und den Landeshauptleuten zugeordneten Kriegsräten ist bereits im Zusammenhang mit den maximilianeischen Defensionsordnungen ab Beginn des 16. Jahrhunderts die Rede. Die Landesverteidigung war dezentral und ständisch organisiert, das Kriegswesen zudem nur ein saisonales Geschäft, die geworbenen Knechte blieben nicht auf Dauer in Dienst und Sold, sondern wurden jedes Mal nach Feldzugsende abgedankt. Es bestand daher - wenn überhaupt - nur sehr geringer Bedarf an einer militärischen Zentralbehörde. Dies änderte sich erst mit dem Herrschaftsantritt der Habsburger in Ungarn 1526 und der daran haftenden Hypothek des Abwehrkampfes gegen das weiterhin expandierende Osmanische Reich.
Schon für 1531 ist uns eine Instruktion für Kriegsräte erhalten, doch handelte es sich dabei wohl immer noch um ad-hoc Deputationen aus Mitgliedern der Niederösterreichischen Regierung und der Raitkammer.
Im Mai 1556 startete Ferdinand I. eine energische Initiative zur Errichtung eines Kriegsrates. Die ungarisch-slawonisch-kroatische Militärgrenze gegen die Türken, die sich von den Karpaten bis an die Adria erstreckte, konnte von den Landesbehörden nicht mehr mitbetreut werden, war aber überlebenswichtig. Im November 1556 erging die erste Instruktion für die neue zentrale „Militärbehörde“, die für das Feldkriegswesen und die Befestigungen zuständig gemacht wurde. Vorgesehen waren ein Präsident und fünf Räte, von denen drei bei Bedarf im Feld stehen oder Inspektionsreisen unternehmen sollten.
Dem Hofkriegsrat waren zunächst unterstellt: der Oberste Zeugmeister in Niederösterreich, der Superintendent der Militärgebäude in Wien, der oberste Proviantmeister, der Arsenalsverwalter, der Oberstmustermeister, der Schiffmeister und der Kriegszahlmeister.
Problematisch war die große Abhängigkeit des Hofkriegsrates von der obersten Finanzbehörde, der Hofkammer. Die Kriegsbehörde verfügte über kein eigenes Budget. Viele Mittelbehörden wanderten im Laufe des 16. Jahrhunderts in eine eindeutige Unterstellung unter die Hofkammer (Kriegszahlmeister, Proviantamt) bzw. in ein bedenkliches doppeltes Abhängigkeitsverhältnis von Hofkriegsrat und Hofkammer (z.B. der Schiffmeister).
Ein bemerkenswertes Novum war die rein sachlich definierte Kompetenz der Kriegsbehörde ohne Rücksicht auf die Länderpartikularismen. Die Zuständigkeit des Hofkriegsrates umfaßte schließlich alle Länder der Habsburgermonarchie, mit Einschluß Ungarns. Tirol und die Vorlande behielten eine Sonderstellung, die durch das spezielle Landesdefensionssystem bestimmt war.
Die zentrale Aufgabe des Hofkriegsrates war bis zum Dreißigjährigen Krieg die Verwaltung der Militärgrenze. Er behielt auch die Oberaufsicht, als nach der Länderteilung in Graz 1578 ein eigener Innerösterreichischer Hofkriegsrat für die kroatisch-slawonische Grenze geschaffen wurde (siehe Bestand Innerösterreichischer Hofkriegsrat). Logischerweise betreute der Hofkriegsrat bis 1753 auch den diplomatischen Verkehr mit dem Sultan in Konstantinopel.
Kurzzeitige Verwirrung stiftete die Übersiedlung Kaiser Rudolfs II. nach Prag. Am dortigen Kaiserhof amtierte auch der damalige Hofkriegsratspräsident (siehe Bestand Prager Hofkriegsrat), während in Wien ein Hofkriegsratsdirektor die Geschäfte führte.
Mit dem Dreißigjährigen Krieg und der Errichtung eines für die gesamte Kriegsdauer mobilisierten, also „stehenden“ Heeres veränderten sich die Aufgaben des Hofkriegsrates nachhaltig, vor allem als 1648/49 erstmals auch über das Kriegsende hinaus ein Kern von etwa 20.000 Mann in Sold blieb.
In den Mittelpunkt der Tätigkeit des Hofkriegsrates rückte nun die Verwaltung dieses kaiserlichen „miles perpetuus“, der ja auf Dauer verpflegt, bequartiert, uniformiert und ergänzt werden mußte. 1700 überschritt das Stehende Heer des Kaisers schon die 100.000-Mann-Marke. Die Betreuung der Militärgrenze verlor demgegenüber an Bedeutung, vor allem nachdem es bis 1699 gelungen war, die Grenzen zum Osmanischen Reich weit nach Süden vorzuschieben. Unterstützt bzw. konkurrenziert wurde der Hofkriegsrat dabei von einer in den 1640er Jahren entstandenen neuen Behörde, dem Generalkriegskommissariat, das sich insbesondere um Rekrutierung, Remontierung, Standeskontrolle und Kassasachen zu kümmern hatte, dem Hofkriegsrat einerseits, der Hofkammer andererseits unterstand, ehe es1746 sogar zu einer selbständigen unmittelbaren Hofstelle aufgewertet wurde (vgl. Bestand Generalkriegskommissariat).
Der Hofkriegsrat diente dem Kaiser als eine Art Militärkanzlei, vermittelte die allerhöchsten Befehle an die Kommandeure im Feld, entschied in Absprache mit dem Kaiser bzw. nach seinen Weisungen die höheren Personalfragen usw. Strategische Entscheidungen von großer Tragweite wurden im Geheimen Rat diskutiert und gefällt. Für Fragen der Militärverwaltung bestand als oberstes Beratungsorgan ab 1697 die Deputation des status publico-oeconomico-militaris. Hier war auch der Hofkriegsrat nur ausführendes Organ. Die Stellung des Hofkriegsrates hing auch von der Position des Präsidenten bei Hof ab. Bedeutende Behördenchefs wie Raimondo Montecuccoli (1668-1680), Eugen von Savoyen (1703-1736), die Feldmarschälle Daun (1752-1766) und Lacy (1766-1774) vermochten sich mehr Gehör zu verschaffen als Präsidenten geringeren Gewichts.
Die Ära des Prinzen Eugen war es auch, in der die zentrifugalen Entwicklungen im Gefolge der Länderteilung von 1564 rückgängig gemacht werden konnten. 1705 wurden der Innerösterreichische Hofkriegsrat und das oberösterreichische Militärdirektorium in Innsbruck dem Wiener Hofkriegsrat gleichsam als Landesmilitärbehörden unterstellt; die letzten Reste einer Sonderstellung verschwanden in den 1740er Jahren. Ansonsten wurden im Laufe des 18. Jahrhunderts zuerst in den Grenzgebieten, dann in allen Erbländern Generalkommanden als verlängerte Arme des Hofkriegsrates institutionalisiert (vgl. Bestandsgruppen Territorialkommanden).
Mit Zunahme der Aufgaben und wachsender Reputation der Kriegsbehörde schwoll auch der Personalstand deutlich an. Bis 1740 war alleine die Zahl der Räte auf 25 im Herrenstand (von denen nur wenige wirklich an den Sitzungen teilnehmen konnten) und 11 gelehrte Räte gestiegen. Das Personal insgesamt betrug über 140 Köpfe. Maria Theresia hat noch am Beginn ihrer Regierung eine radikale Personalreduktion durchgeführt und auch die erbitterte Rivalität zwischen den im Hofkriegsrat vertretenen Generälen und den seit Eugens Zeit übermächtig gewordenen Zivilräten zu glätten versucht, doch blieb das Ringen zwischen Militär und Zivil bis zum nächsten Reformschub unter Erzherzog Karl zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein Problem.
Der Hofkriegsrat war auch oberster Militärgerichtshof. 1745 wurde diese Funktion durch die Schaffung eines speziellen, von der Verwaltungsbehörde deutlicher abgesonderten Hofkriegsjustizrates unterstrichen, an dessen Spitze aber weiterhin der Hofkriegsratspräsident stand. 1753 wurde der Militärjustizrat völlig verselbständigt und erhielt einen eigenen Präsidenten. Schon 1762 hat man die oberste Militärgerichtsbarkeit allerdings wieder in den Hofkriegsrat eingegliedert und mit 1. Januar 1803 zur Entlastung des Hofkriegsrates ein Militärappellationsgericht als 2. Instanz ins Leben gerufen (vgl. Bestandsgruppe Militärgerichtsarchiv). Der Justizsenat des Hofkriegsrates blieb aber noch bis 1848 oberste Revisions- und Berufungsinstanz.
Seit den 1790er Jahren stand eine Reform der obersten Militärbehörde in Planung, die aber vor dem Hintergrund der Revolutionskriege zunächst nicht umgesetzt werden konnte. Festzuhalten ist jedoch die Tatsache, daß seit Sommer 1796 Angelegenheiten der Militärökonomie, Verpflegung, Rekrutierung, des Grenz- und Justizwesens auch im Staatsrat, dem obersten Beratungsgremium der Habsburgermonarchie in Fragen der inneren Verwaltung, behandelt wurden. 1814 hat man dafür sogar eine eigene Militärsektion gegründet. Sie bildete, da der Staatsrat eine Begutachtungsinstanz war, kein eigenes Archiv aus. Das bei der Militärsektion zurückgebliebene Schriftgut („Militärkabinettsarchiv“) – immerhin 7.000 Aktenstücke – kam nach Auflösung des Staatsrats 1848 wohl zum größten Teil an das Kriegsarchiv, wo es zersplittert, hauptsächlich aber in die Memoires eingeteilt wurde.
Die einscheidendsten Veränderungen brachte die Reformzeit unter Erzherzog Karl (1801-1809), der am 9. Januar 1801 zum Hofkriegsratspräsidenten und am 12. September 1801 zum Kriegs- und Marineminister berufen wurde. Das Kriegs- und Marineministerium (vgl. den Bestand Kriegsministerialakten) war dem Hofkriegsrat vorgeordnet. Letzterer verlor daher sein unmittelbares Vortragsrecht beim Kaiser und war im Grunde nur mehr Vermittler der erzherzoglichen Befehle an die Mittel- und Militärländerbehörden, im übrigen aber bloßes Verwaltungsorgan.
Der Personalstand wurde von 210 Köpfen auf 160 herabgesetzt. Gleichzeitig hat Karl bisher selbständige Mittelbehörden wie die Generalartilleriedirektion (bis 1809), die Generalgeniedirektion (bis 1809), das Verpflegshauptamt oder das Invalidenamt als Departements in den Hofkriegsrat integriert. Neuerlich war von einer dringend notwendige „Militarisierung“ des Hofkriegsrates die Rede. Auch die Zivilbediensteten erhielten übrigens 1802 Uniformen. Sie unterstanden aber traditionell nicht der Militärgerichtsbarkeit, sondern bis 1783 dem Obersthofmarschallamt als Gerichtsstand der Hof- und Zentralbehördenbediensteten, danach der je nach Geburtsstand zuständigen Zivilgerichtsbarkeit (Magistrat für die Bürgerlichen oder Landrecht für die Adeligen). Die beim Hofkriegsrat angestellten Generäle und Stabsoffiziere gehörten selbstverständlich unter die Militärgerichtsbarkeit.
Die gleichzeitige Kanzleireform des Erzherzogs zur Bekämpfung des Papierkrieges beim Hofkriegsrat wirkt heute bei der Bedienung des Bestandes, besonders durch die Auflassung der traditionellen Protokollführung und die längere Zeit durchgehaltene departementsweise Indexführung, eher verkomplizierend denn erleichternd (vgl. die Ausführungen zu Ordnung und Klassifikation auf der Stufe Teilbestand Hauptreihe).
Das Reformwerk stieß innerhalb wie außerhalb des Hofkriegsrates auf heftigsten Widerstand. Im Zusammenhang mit Richtungskämpfen, die sich an der Frankreichpolitik der Habsburgermonarchie entzündeten, zwang Kaiser Franz II. seinen Bruder Erzherzog Karl im März 1805 zur Wiederherstellung des Hofkriegsrates als immediater Hofstelle mit eigenem Präsidenten. Karl hatte sich als Kriegs- und Marineminister im wesentlichen auf seine beratende Funktion zurückzuziehen. Das Marinedepartement wurde dem Militärgremium des Hofkriegsrates als 4. Departement eingegliedert.
Nach der vernichtenden Niederlage Österreichs im Feldzug von 1805 mußte auf Wunsch des Anfang 1806 auch zum Generalissimus ernannten Karl der Hofkriegsrat wieder zum ausführenden Organ des Generalissimus-Kriegsministers zurückgestuft werden. Nach der Niederlage von Wagram trat Erzherzog Karl noch im Juli 1809 von allen Leitungsfunktionen zurück. Im Oktober 1809 erhielt der Hofkriegsrat seine alte Machtfülle in ihrer ganzen Breite zurück. Das Kriegsministerium arbeitete bis 1814 als beratendes Organ des Kaisers weiter.
Als „Kriegszentralhofstelle“ hielt sich der Hofkriegsrat nunmehr unangefochten an der Spitze der militärischen Verwaltungshierarchie. In der Friedenszeit des Vormärz stand der Hofkriegsrat unter einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten und war in 11 militärisch-politisch-ökonomische und vier Justizdepartements gegliedert, die in zwei abgesonderte „Gremien“ zusammengefaßt wurden. Die Departementsvorstände waren Zivilhofräte, nur das Militärdepartement wurde von einem Berufsmilitär geleitet. Rein militärische Gegenstände von höherer Wichtigkeit wurden von 4-5 Generälen als Hofkriegsräten in eigenen Sitzungen unter Leitung des Präsidenten bzw. Vizepräsidenten und unter Beiziehung des Militärreferenten verhandelt.
Mit der Revolution von 1848 schlug für die alten, seit dem 16. Jahrhundert als Ratsbehörden organisierten Zentralstellen die letzte Stunde. Moderne monokratisch verfaßte Ministerien traten an ihre Stelle. Am 1. April wurde mit Feldmarschall-Leutnant Peter Zanini (1786-1855) der erste „Minister des Krieges“ ernannt. Ende Mai 1848 hat man auch die Behörde selbst in ein „Kriegsministerium“ umgewandelt. Aus dem hofkriegsrätlichen Justizsenat ging im Dezember 1848 ein rein richterlicher Oberster Militärgerichtshof hervor.

Die Aufgabenvielfalt erforderte seit dem 17. Jahrhundert eine klarere Zuständigkeitsabgrenzung für die Sachbearbeitung:
Schon die Instruktion von 1650, die auch die Institution des Vizepräsidenten einführte, definierte vier Abteilungen, die jeweils von einem Hofkriegsrat geführt wurden (1. Zeughäuser und Artillerie; 2. Proviantwesen; 3. Werbungs- und Remontierungswesen; 4. militärisches Bauwesen).

Die Vierteilung bestand noch Anfang des 18. Jahrhunderts. Den vier Referaten waren zu dieser Zeit folgende Aufgabenkreise zugeordnet: 1. Militärverwaltung in genere. 2. Hungarica und Turcica. 3. Artillerie. 4. Militärjustiz. 1710-1714 bestand ein eigenes Referat für das eben erst dem Hofkriegsrat unterstellte innerösterreichische Kriegswesen. Die Referate wurden von den höchsten Zivilbeamten des Hofkriegsrates, den Referendaren, geführt.

In der Ära Daun (ab 1762) und Lacy war der Hofkriegsrat in drei Geschäftsgruppen gegliedert:

1. militare quoad publica ( oder kurz „publica“), auch „in publicis“ et politica und pure militaria, das den Hofkriegsräten des Militärstandes vorbehalten war
2 militare justitiale oder justitialia (der wiedereingegliederte Militärjustizrat)
3. militare oeconomicum, das zunächst nur assoziierte, bis 1766 voll eingegliederte Generalkriegskommissariat.
Die Arbeitsverteilung unter die schließlich neun Referate erfolgte traditionell in einer Mischung aus geographischen und Sachgesichtspunkten:
1. Kanzleidirektion und Personal in commissariaticis, Generalien des Kommissariats, diesbezügliche Agenden des Römischen Reichs, der Niederlande und Italiens
2. Hungarica, Transylvanica, Grenzangelegenheiten in oeconomicis
3. Bohemica und Austriaca in oeconomicis
4. Kanzleidirektion samt Archiv und Personal in publicis et judicialibus
5. Hungarica und annexae provinciae in publicis
6. Bohemica und Austriaca, Siebenbürger und Grenzerrichtungsgeschäfte, Generalien aus den Niederlanden und Italien in publicis
7. Italica und Belgica, sämtliche Kurrentsachen in publicis
8. Proviantsachen
9. Kassasachen

Die einzelnen Referate (Ratsdepartements oder kurz: Departements) wurden seit 1776 mit Großbuchstaben gekennzeichnet.

Ab 1777 waren die Zuständigkeiten mit relativ geringen Änderungen und Schwankungen wie folgt geregelt:

A: Verpflegswesen, kirchliche Angelegenheiten, Invalidensachen, Garnisonsregimenter und Militärgrenzangelegenheiten in allen Ländern, Besetzung der Burgwachenstelle, Konskriptions- und Werbbezirkssystem, Kriegsbespannung, Kronwache Preßburg, Deserteurskordon
B: Militärgrenze
C: Justizangelegenheiten für Ungarn, seine Provinzen und Grenzgebiete sowie für Galizien
D: Musterungen der deutschen und ungarischen Infanterieregimenter; Beurlaubungen, Entlassungen, Transferierungen, Heiratsangelegenheiten der Unteroffiziere und Rekruten, Berichte, Rapporte und Rechnungen der Regimenter und Generalkommanden, Vorspannsachen Ungarn, Pferdekauf und –zucht in allen Kronländern, Militärtierspital, Militärfuhrwesen, Mobilisierung der Armee, Leibgarden
E: Werbbezirks- und Montursökonomiegeschäfte in allen Ländern
F: Justizangelegenheiten außer Tirol und Vorlande
G: sämtliche Angelegenheiten, die das Reich und das Ausland betreffen, Rekrutierungsgeschäft im Ausland, Angelegenheiten der Militärgrenze. Mobilisierung (soweit nicht vom Departement D bearbeitet). Pensionssachen. Versorgung der militärischen Angehörigen (Waisenhaus Mecheln, Offizierstöchterinstitut), Invalidenstiftung in Galizien, Angelegenheiten des Invalidenhauses Wien (soweit nicht beim Dep. A), Registratur- und Kanzleisachen des Hofkriegsrates, Personal- und Geldangelegenheiten sowie Löhne in bezug auf den Hofkriegsrat und alle nachgeordneten Dienststellen, v.a. die Generalkommanden. Sanitätsangelegenheiten (Wiener Militärspital)
H: Justizangelegenheiten in den Niederlanden, Italien, Tirol und den Vorlanden
J: Kassasachen, Geniewesen, Sappeure, Mineure, Artilleriesachen, Ingenieurakademie, Taxwesen, Münz- und Stempelsachen.
K: Ungarn, Militärakademie, Pontons- und Schiffahrtssachen, Fahnen- und ordinari Kadetten, Exerzierlager in allen Ländern, Arcieren und Ungarische Garden, später bei C und D.

Mit Januar 1803 wurden die Departements in Gruppen, sogenannte Gremien, zusammengefaßt:
1. Militärgremium mit vier Departements (später „Generaldirektionen“ genannt): Militärdepartement oder Generalmilitärdirektion (G) – dieser ist auch der Generalstab eingegliedert, Artilleriedirektion (K), Geniedirektion (N), ab 1806 Generalgrenzdirektion (B)
2. politisch-ökonomisches Gremium (Departements für Rekrutierung, Remontierung, Versorgung, Sanitätswesen).
3. Justiz
Eine vergleichbare Organisationsform wurde im März 1803 auf die Generalkommanden übertragen.
Kompetenzverteilung 1802-1805

1. Militärgremium:

Departement G: Personalien der Offiziere, Orden, Kundschafter, Reglements und Organisation der Infanterie und Kavallerie. Straßen- und Brückenbau, Pioniere. Schiffamt, Truppendislokation, Karten, Kriegsarchiv, Marinebureau)
Departement K: Artilleriedirektion
Departement N: Geniedirektion

2. Politisch-ökonomisches Gremium:

Departement D: Rekrutierungs- und Remontierungssachen
Departement E: Monturs- und Ausrüstungsfragen
Departement A: Verpflegsdirektion
Departement L: Sanitäts- und Versorgungssachen
Departement I: Kommissariatssachen, Kassa
Departement B: Militärgrenze
Departement M: Kriegsministerialbureau

3. Justizgremium:

Departement H: Gesetzgebung, Stiftungen, Auditoriat, Justizpersonal, Staatsgefangene, Festungsschanzarbeiter, Zuchthäuser und Arrestanten, Judicialia der Marine, Italiens und Dalmatiens
Departement C: Judicialia Ungarns, Siebenbürgens und der Militärgrenze
Departement F: Judicialia Böhmens, Mährens, Galiziens und der österreichischen Länder

Kompetenzverteilung 1806-1809

1. Militärgremium

Departement G: Generalmilitärdirektion
Departement K: Generalartilleriedirektion
Departement N: Generalgeniedirektion
Departement B: Generalgrenzdirektion

Alle vier Direktionen stand unmittelbar unter der Leitung des Generalissimus Erzherzog Karl.

2. Politisch-ökonomisches Gremium (gemeinsame Indexführung)

Rekrutierungs- und Remontierungsdepartement
Monturs- und Ausrüstungsdepartement
Verpflegsdepartement
Kommissariatisches und Kassadepartement
Sanitätsdepartement
Versorgungsdepartement

Die Leitung dieses Gremiums und den Vorsitz bei den wöchentlich abzuhaltenden Sessionen führte der Hofkriegsratspräsident bzw. der Vizepräsident.

3. Justizgremium (wie bisher)


1809 schieden die Generalartilleriedirektion und die Generalgeniedirektion wieder aus dem Verband des Hofkriegsrates aus.


Geschäftseinteilung 1832:

Departement A: Verpflegswesen und Verpflegspersonal
Departement B: Militaria ecclesiastica, politica et oeconomica in der Militärgrenze und in Galizien (Stabs- und Oberoffiziere der Grenzregimenter beim Departement G)
Departement D (Artillerie- und Versorgungsdepartement): Invalidenhäuser, Stiftungen, Offizierswitwen und -waisen. Angelegenheiten der pensionierten Generäle, Stabs- und Oberoffiziere (höhere Charakterisierung und Wiederanstellung beim Departement G). Artilleriegegenstände.
Departement E: Montur- und Rüstungsfragen (Montursökonomiekommissionen)
Departement G ("Militärdepartement"): Stand der Generalität, Stabs- und Oberoffiziere (Beförderungen, Regimentsverleihungen, Pensionierungen, Urlaubsbewilligungen usw.)
Departement J ("Kommissariats- und Kassadepartement"): Gebühr der Armee und Rechnungsrichtigkeit
Departement K: Ergänzungswesen (Rekrutierung, Konskriptions- und Werbbezirksangelegenheiten). Remontierungsangelegenheiten (mit Tierarzneiinstitut)
Departement L: Sanitäts-, Spitals- und Medikamentenwesen. Kasernen (Geniewesen)
Departement M: Marineangelegenheiten. Ordensangelegenheiten. Elisabeth-Theresianische Stiftung. Adelsfragen. Adelsstandsverleihungen.
Departement N: Kanzleidirektion. Militärgeistlichkeit. Wiener Neustädter Militärakademie. Ingenieurakademie. Offizierstöchterinstitut. Angelegenheiten des Kriegsarchivs.
Departement O (Sanitätswesen, 1801 ursprünglich für die Marineagenden geschaffen, dann zum Dep. G) 28.10.1845 mit Departement N vereinigt.

Justizabteilung: Departement F (Kanzleidirektion, die Justizbeamten allgemein betreffende Angelegenheiten; Justizsachen des niederösterreichischen Generalkommandos); Departement W (Judicialia des ungarischen, lombardo-venetianischen und dalmatinischen Generalkommandos, der Marine; 1807 für die politisch-könomischen Normaliengegenstände geschaffen); Departement C (Judicialia der Generalkommanden in Slawonien, dem Banat, Siebenbürgen, der Karlstädter, Warasdiner und Banalgrenze; alle Justizsachen der Militärgrenze); Departement H (Justizgegenstände der illyrisch, innerösterreichischen, böhmischen, mährisch-schlesischen und galizischen Generalkommanden; 1807 für die Justiznormaliengegenstände errichtet).

Ein Departement Y bestand von 1808-1816 und war für Sanitätsangelegenheiten zuständig.

L i t e r a t u r : Bergmayr, Ignaz Franz: Kriegs- und Marine-Verfassung des Kaiserthums Oesterreich, Teil 1. Wien 1842, Firnhaber, Friedrich: Zur Geschichte des österreichischen Militärwesens. Skizze zur Entstehung des Hofkriegsrates. In: Archiv für Österreichische Geschichte 30 (1864), S. 91-178; Einleitung zur Darstellung der Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen. Wien 1876 (Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen I/1), S. 190-194; Angeli, Moriz Edler von: Erzherzog Carl von Österreich als Feldherr und Heeresorganisator. Wien-Leipzig 1897, v.a. Bd. 5; K. u. k. Kriegsarchiv (Hrsg.), Oesterreichischer Erbfolgekrieg 1740-1748. Wien 1896, S. 306-321; Fellner, Thomas/Kretschmayr, Heinrich: Die Österreichische Zentralverwaltung Bd. I/1. Wien 1907 und die Folgebände (Darstellung und Aktenstücke); Regele, Oskar: Der österreichische Hofkriegsrat 1556-1848. Wien 1949 (ungenügend); Zimmermann, Jürg: Militärverwaltung und Heeresaufbringung in Österreich bis 1806. Frankfurt 1965 (Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1/3); Egger, Rainer: Hofkriegsrat und Kriegsministerium als zentrale Verwaltungsbehörden der Militärgrenze. In: MÖStA 43 (1993), S. 74-93; Schindler, Ilse: Zur Bedeutung der Ratsdepartements des HKR. Das Departement G 1795. Diss. Univ. Wien 1996, Druckfassung Wien 1998
Archivierungsgeschichte:1889 wurden die damals noch in Verwahrung des Reichskriegsministeriums befindlichen Bücher und Akten des Hofkriegsrates (bis 1815) mit den Präsidialien (bis 1815) an das Kriegsarchiv abgetreten. 1911 kamen die Bücher und Akten der Jahrgänge 1816-1848 in das Kriegsarchiv (RKM Präs Zl. 12700/1909, Präs. 6445/1911). Akten und Bücher des Wiener Hofkriegsrates wurden hier im Verband mit den Überlieferungen des Grazer und des Prager Hofkriegsrates aufgestellt. Die Numerierung der Akten und Bücher läuft daher durch. Der Bestand wurde 1944 verlagert und erlitt, wie eine Vollständigkeitskontrolle durch Wilhelm Kraus 1950 ergab, nur relativ geringe Verluste von ca. 0,5 Prozent.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Angesichts der Allzuständigkeit des Hofkriegsrates in militärischen Angelegenheiten ist eine inhaltliche Charakterisierung des Bestandes nicht wirklich möglich. Grundsätzlich ist hier Material zu allen auf das habsburgische Militärwesen im Zeitraum 1556-1848 bezüglichen Fragen zu erwarten, von Personalia über Uniformierung und Verpflegung bis hin zu operativen Entscheidungen.
Bewertung und Kassation:Die Geschäftsbücher sind fast vollständig erhalten, das Aktenmaterial erlitt allerdings im Laufe der Jahrhunderte schwere Einbußen, etwa durch Brände (1683 und 1699), vor allem aber durch besonders rigorose Skartierungen (alleine bis 1827 über 100.000 Stück), die in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts durch die Aktenausmerzungskommission (auch: Aktenuntersuchungskommission) im Schriftgutbestand der Behörde durchgeführt wurden. Viel Material war schon zuvor für den Aufbau der Bestände des 1801 gegründeten Kriegsarchivs (insbesondere für die ursprünglichen Kernbestände Alte Feldakten und Mémoires) entnommen worden und entging so außerhalb der Behörde der Vernichtung (vgl. im Detail: Das k.k. Kriegsarchiv 1878, S. 42 f.; Inventar des Kriegsarchivs Bd. 1, S. 6 f.).
Neuzugänge:Neuzugänge sind nicht zu erwarten.
Ordnung und Klassifikation:Die Benützung der Hauptreihe des Bestandes ist sehr komplex, da sie sich dem wechselnden Kanzleigebrauch der Behörde selbst anpassen muß. Die kleinen Teilbestände der Sonderreihen, oft aus Selekten der Behörde entstanden, folgen jeweils eigenen Grundsätzen.

Angaben zur Benutzung

Zugangsbestimmungen:Frei zugänglich.
Reproduktionsbestimmungen:Keine Selbstkopierung im Lesesaal. Die Bücher können nur mikroverfilmt werden.
Findhilfsmittel:An Übersichtsbehelfen bestehen zum Teil außer Gebrauch gekommene Verzeichnisse: AB 330 (alt 310-3-10)*: Standortprotokoll HKR 1557-1848. AB 317 (312-3-12)*: Standortprotokoll Teilgebiete des HKR (F. Hof, 1920-1922). AB 329 (315-3-15)*: Standortprotokoll u.a. zu: Spanischer Oberster Hofrat, Hofkammer, Militärhofkommissionen, Kriegsministerialakten und verschiedenen Territorialkommanden (A. Weigner, 1948)
Findmittel-Datei:

Angaben zu verwandtem Material

Verwandtes Material:Hofkriegsratsakten sind in viele andere Bestände des Kriegsarchivs geraten. Der Bestand Alte Feldakten etwa besteht zu einem sehr erheblichen Teil aus ausgesonderten Hofkriegsratsakten. In anderen Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ist der Schriftwechsel des Hofkriegsrats mit den übrigen Zentralbehörden der Monarchie zu suchen (z.B. Staatskanzlei Notenwechsel mit dem Hofkriegsrat, Reichskanzlei Notenwechsel mit dem Hofkriegsrat). Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts führte der Hofkriegsrat auch die Aufsicht über die diplomatischen Beziehungen mit dem Osmanischen Reich. Mit der Abgabe der Kompetenzen an die Staatskanzlei 1753 wurden auch die entsprechenden Akten abgetreten. Die nicht teilbaren Protokolle verblieben natürlich dem Hofkriegsrat und finden sich daher heute im Kriegsarchiv, die zugehörigen diplomatischen Akten im Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Die Abgrenzung erfolgte natürlich nicht durchwegs sauber, so finden sich etwa für die Zeit um 1710 noch zahlreiche originale Berichte der kaiserlichen Vertreter bei der Hohen Pforte im Bestand Hofkriegsrat
Veröffentlichungen:Inventar des Kriegsarchivs Bd. 1, S. 127-143.

© Österreichisches Staatsarchiv (Michael Hochedlinger)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1878
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4727
 

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