AT-OeStA/FHKA SUS Patente 402.29 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 27. Jänner 1795, dass diejenigen, die Gold- und Silberdarlehen eingelegt haben und davon Zins erhalten wollen, binnen drei Wochen bei der Landesstelle anzusuchen haben, 1795.02.13

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 402.29
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 27. Jänner 1795, dass diejenigen, die Gold- und Silberdarlehen eingelegt haben und davon Zins erhalten wollen, binnen drei Wochen bei der Landesstelle anzusuchen haben
Entstehungszeitraum:13.02.1795
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1825
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4730431
 

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