AT-OeStA/FHKA SUS Patente 403.04 Zirkularverordnung der Hofkommission in Erbsteuersachen, dass zur Begleichung der Erbsteuer nur solche öffentliche Fondspapiere verweden werden dürfen, die wirklich in der Verlassenschaft vorgefunden wurden, 1795.03.06 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 403.04
Titel:Zirkularverordnung der Hofkommission in Erbsteuersachen, dass zur Begleichung der Erbsteuer nur solche öffentliche Fondspapiere verweden werden dürfen, die wirklich in der Verlassenschaft vorgefunden wurden
Entstehungszeitraum:06.03.1795
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Linz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1825
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4748732
 

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