AT-OeStA/FHKA SUS Patente 406.35 Kurrende des Guberniums in Steiermark, dass sowohl bei der Erstellung der Schuldensteuerfassionen als auch bei der Abführung diesfälliger Geldbeträge genau nach dem Patent vom 3. Dezember 1764 vorzugehen ist, d.h. die Zahlungsfristen für die Entrichtung der Schulde

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 406.35
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark, dass sowohl bei der Erstellung der Schuldensteuerfassionen als auch bei der Abführung diesfälliger Geldbeträge genau nach dem Patent vom 3. Dezember 1764 vorzugehen ist, d.h. die Zahlungsfristen für die Entrichtung der Schuldensteuerrückstände einzuhalten
Entstehungszeitraum:09.12.1795
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, vier gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1825
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4863901
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl