AT-OeStA/HHStA UR AUR *10692 Die Brüder Friedrich und Heinrich von Wallsee bezeugen, dass sie dem Juden Mosche 560 Pfund Wiener Pfennige schulden., 1363.08.05 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *10692
Titel:Die Brüder Friedrich und Heinrich von Wallsee bezeugen, dass sie dem Juden Mosche 560 Pfund Wiener Pfennige schulden.
Entstehungszeitraum:05.08.1363
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 3;
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Die Brüder Friedrich und Heinrich von Wallsee[-Drosendorf], Söhne des verstorbenen Eberhard von [Wallsee-]Drosendorf, ihre Frauen und Erben erklären, dass sie dem Juden Mosche (Muschen), Enkel Isserleins (Yzzerleins) aus Marburg, und deren [!] Erben 560 Pfund Wiener Pfennig schulden, von denen 200 Pfund am kommenden St. Martinstag (11. 11.) und 360 Pfund ein Jahr nach dem kommenden Faschingstag (6.2.1365) fällig sind. Bei Fristüberschreitung kommen pro Pfund und Woche vier Pfennig an Zinsen hinzu. Im Fall einer vergeblichen Mahnung durch die Gläubiger sollen die Schuldner zwei Knechte mit zwei Pferden nach Graz ins Einlager schicken. Die Aussteller versprechen, die Gläubiger unter Einsatz ihres gesamten Besitzes in Österreich und Steier schadlos zu halten; widrigenfalls soll der Herzog oder der Hauptmann die Juden aus dem Gut der Aussteller entschädigen. Die Aussteller versprechen zudem, die Schuld an keine übergeordnete Autorität abzutreten, sondern selbst zu begleichen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Friedrich und Heinrich von Wallsee
Empfänger/Vertragspartner:Jude Mosche (Muschen), Enkel Isserleins (Yzzerleins) aus Marburg
Ort:s.l.

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:SW-Xerokopie

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):An das Archiv der Republik Slowenien (ARS) ausgeliefert.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter, Bd. 2, S. 293-294, Nr. 1058
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1393
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4864326
 

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