AT-OeStA/FHKA SUS Patente 407.14 Zirkulare der Regierung und Kammer in Vorderösterreich betreffend die Republizierung des vierten Paragrafen Patents vom 3. Jänner 1767, dass Waldeigentümer Eichen nur dann fällen dürfen, wenn die Rinden gut abgelöst und zum Gebrauch der Gerber verwendet werden könn

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 407.14
Titel:Zirkulare der Regierung und Kammer in Vorderösterreich betreffend die Republizierung des vierten Paragrafen Patents vom 3. Jänner 1767, dass Waldeigentümer Eichen nur dann fällen dürfen, wenn die Rinden gut abgelöst und zum Gebrauch der Gerber verwendet werden können
Entstehungszeitraum:01.02.1796
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Konstanz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1826
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4864742
 

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