AT-OeStA/FHKA SUS Patente 410.20 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass alle Obrigkeiten und Gemeindevorsteher für die nächsten zwölf Tage dafür zu sorgen haben, dass bei allen Stationen so viel Zugvieh wie möglich für Vorspannleistungen zur Verfügung steht, 1796.07.20 (Einzelstück (

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 410.20
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums, dass alle Obrigkeiten und Gemeindevorsteher für die nächsten zwölf Tage dafür zu sorgen haben, dass bei allen Stationen so viel Zugvieh wie möglich für Vorspannleistungen zur Verfügung steht
Entstehungszeitraum:20.07.1796
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1826
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4868803
 

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