AT-OeStA/FHKA SUS Patente 410.63 Verordnung des oberösterreichschen Guberniums aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 11. August 1796, dass der Handel mit unechten Geldsorten verboten und jede unechte Münze gegen Vergütung des inneren Wertes an das Kreisamt abzugeben ist, 1796.08.30 (Einzelstück (

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 410.63
Titel:Verordnung des oberösterreichschen Guberniums aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 11. August 1796, dass der Handel mit unechten Geldsorten verboten und jede unechte Münze gegen Vergütung des inneren Wertes an das Kreisamt abzugeben ist
Entstehungszeitraum:30.08.1796
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1826
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4870119
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl