AT-OeStA/FHKA SUS Patente 413.25 Kurrende der Landeshauptmannschaft in Krain aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 17. November 1796, dass prinzipiell jede Mutter schuldig ist, ihr Kind selbst zu unterhalten, und nur im Falle der gänzlichen Unfähigkeit zum Nahrungsverdienst der Mutter das Kind au

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 413.25
Titel:Kurrende der Landeshauptmannschaft in Krain aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 17. November 1796, dass prinzipiell jede Mutter schuldig ist, ihr Kind selbst zu unterhalten, und nur im Falle der gänzlichen Unfähigkeit zum Nahrungsverdienst der Mutter das Kind auf Kosten der Gemeindeuntertanen in ein Findelhaus abgegeben wird
Entstehungszeitraum:30.11.1796
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Laibach

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1826
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4871464
 

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