AT-OeStA/FHKA SUS Patente 413.38 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission, dass in Ortschaften, welche aus zwei oder mehreren Anteilen bestehen, der Besitzer des größeren Anteils das Hauptdominium darstellt; bei gleich großen Anteilen soll das Kreisamt entscheiden, wer Ansprec

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 413.38
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission, dass in Ortschaften, welche aus zwei oder mehreren Anteilen bestehen, der Besitzer des größeren Anteils das Hauptdominium darstellt; bei gleich großen Anteilen soll das Kreisamt entscheiden, wer Ansprechpartner ist; bei Ortschaften aus lauter kleinen Grundherren und Edelleuten soll ein Amtsvorsteher gewählt werden
Entstehungszeitraum:13.12.1796
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1826
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4887222
 

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