AT-OeStA/FHKA SUS Patente 415.11 Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 13. November 1796, dass mit Bankozetteln bei allen landesfürstlichen und ständischen Kassen nur die Hälfte des geforderten Betrages beglichen werden kann, 1797.03.10 (Einzelstück

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 415.11
Titel:Verordnung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 13. November 1796, dass mit Bankozetteln bei allen landesfürstlichen und ständischen Kassen nur die Hälfte des geforderten Betrages beglichen werden kann
Entstehungszeitraum:10.03.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4899988
 

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