AT-OeStA/FHKA SUS Patente 415.25 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 24. Februar 1797, dass jeder Zucker, der von Händlern unter welcher Bezeichnung auch immer eingeführt wird, mit dem Zollsatz für vollkommen raffinierten Zucker belegt wird, 1797.03.20 (Einzelstü

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 415.25
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 24. Februar 1797, dass jeder Zucker, der von Händlern unter welcher Bezeichnung auch immer eingeführt wird, mit dem Zollsatz für vollkommen raffinierten Zucker belegt wird
Entstehungszeitraum:20.03.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar, brandbeschädigt, verschmutzt, mit Fehlstellen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4900317
 

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