AT-OeStA/FHKA SUS Patente 415.27 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund der Hofdekrets vom 10. März 1797, dass alle Grundobrigkeiten, Städte, Gemeinden, Stiftungen, Konvente und Private, die über Holzungsrechte in den königlichen Tafel- und Starostengütern verfügen,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 415.27
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund der Hofdekrets vom 10. März 1797, dass alle Grundobrigkeiten, Städte, Gemeinden, Stiftungen, Konvente und Private, die über Holzungsrechte in den königlichen Tafel- und Starostengütern verfügen, diese Rechte binnen sechs Monaten belegen müssen
Entstehungszeitraum:24.03.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4900320
 

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