AT-OeStA/FHKA SUS Patente 414.30 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission, dass alle Quittungen, die die Kreiskassen ausstellen oder zu ihren Gusten ausgestellt werden, von den Kreisämtern vidiert sein müssen, 1797.02.06 (Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 414.30
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission, dass alle Quittungen, die die Kreiskassen ausstellen oder zu ihren Gusten ausgestellt werden, von den Kreisämtern vidiert sein müssen
Entstehungszeitraum:06.02.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4902017
 

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