AT-OeStA/FHKA SUS Patente 415.31 Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund des Hofdekrets vom 17. März 1797, dass auch bei den Todesfällen von Kaplänen und in der Seelsorge tätigen Hilfspriestern jedesmal ein bischöflicher Kommissär zur Übernahme des Nachlasses beizuziehen ist, 1797.03.30 (Ei

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 415.31
Titel:Kurrende des Guberniums in Steiermark aufgrund des Hofdekrets vom 17. März 1797, dass auch bei den Todesfällen von Kaplänen und in der Seelsorge tätigen Hilfspriestern jedesmal ein bischöflicher Kommissär zur Übernahme des Nachlasses beizuziehen ist
Entstehungszeitraum:30.03.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Graz

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4904263
 

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