AT-OeStA/FHKA SUS Patente 418.17 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund des Hofdekrets vom 3. August 1797, dass die Ausfuhr von Bauholz und Brennholz in größeren Quantitäten nur gegen Pässe und Entrichtung der Taxgebühren gestattet ist, 1797.08.18 (Einzelstück (Akte

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 418.17
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund des Hofdekrets vom 3. August 1797, dass die Ausfuhr von Bauholz und Brennholz in größeren Quantitäten nur gegen Pässe und Entrichtung der Taxgebühren gestattet ist
Entstehungszeitraum:18.08.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4909070
 

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