AT-OeStA/FHKA SUS Patente 418.30 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 17. Februarr 1797, dass die vorderösterreichischen Scheidemünzen zu drei und sechs Kreuzer außer Kurs gesetzt werden, bis Ende November aber noch bei allen öffentlichen Kassen nach dem Reichskur

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 418.30
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Hofdekrets vom 17. Februarr 1797, dass die vorderösterreichischen Scheidemünzen zu drei und sechs Kreuzer außer Kurs gesetzt werden, bis Ende November aber noch bei allen öffentlichen Kassen nach dem Reichskurs in Wiener Währung zu zweieinhalb und fünf Kreuzer angenommen werden
Entstehungszeitraum:28.08.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4909083
 

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