AT-OeStA/FHKA SUS Patente 419.09 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 30. August 1797, wie sich die Pfandgläubiger in Konkurs- und Exekutionsfällen zur Wahrung ihrer Interessen zu verhalten haben, 1797.09.11 (Einzelstück (Aktenstück,

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 419.09
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund des Hofdirektorialdekrets vom 30. August 1797, wie sich die Pfandgläubiger in Konkurs- und Exekutionsfällen zur Wahrung ihrer Interessen zu verhalten haben
Entstehungszeitraum:11.09.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, ein gedrucktes Exemplar, brandbeschädigt, mit Fehlstellen

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4918684
 

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