AT-OeStA/FHKA SUS Patente 419.22 Verordnung des böhmischen Landesguberniums mit einem Nachtrag zur Verordnung vom 10. August 1797 betreffend die Prämierung von Hengstfohlen, dass Beamte, Pfarrer und Honoratioren davor gewarnt werden, von Bauern Hengstfohlen zu kaufen und später als Eigenzucht ausz

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 419.22
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums mit einem Nachtrag zur Verordnung vom 10. August 1797 betreffend die Prämierung von Hengstfohlen, dass Beamte, Pfarrer und Honoratioren davor gewarnt werden, von Bauern Hengstfohlen zu kaufen und später als Eigenzucht auszugeben
Entstehungszeitraum:23.09.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein gedrucktes Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4918879
 

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