AT-OeStA/FHKA SUS Patente 420.04 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 10. Oktober 1797 in Abänderung des Hofdekrets vom 29. August 1797, dass nur jene Güter in Ungarn, die sich in genuesischem Besitz befinden, von Sequeste

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 420.04
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets der Obersten Justizstelle vom 10. Oktober 1797 in Abänderung des Hofdekrets vom 29. August 1797, dass nur jene Güter in Ungarn, die sich in genuesischem Besitz befinden, von Sequestern geleitet werden sollen, die den Kreisämtern einen Treueeid abgelegt haben; sämtliche Kapitalflüsse sind bei den Kameralkassen als Depot zu hinterlegen
Entstehungszeitraum:17.10.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4922506
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl