AT-OeStA/FHKA SUS Patente 420.08 Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets vom 17. August 1797 betreffend die Frist von vierzehn Tagen zur Antretung eines Zeugenbeweises, nachdem die Aufforderung dazu von zwei gleichlautenden Urteilen oder einem Gerichtsurt

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 420.08
Titel:Verordnung des Innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets vom 17. August 1797 betreffend die Frist von vierzehn Tagen zur Antretung eines Zeugenbeweises, nachdem die Aufforderung dazu von zwei gleichlautenden Urteilen oder einem Gerichtsurteil letzter Instanz ergangen ist
Entstehungszeitraum:20.10.1797
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1827
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4922510
 

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