AT-OeStA/FHKA SUS Patente 422.30 Verordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns, des böhmischen Landesguberniums, des Guberniums in Steiermark, der krainerischen Landesstelle und der Landesstelle in Kärnten aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 23. Jänner 1798, dass Wanderpässe für Handwerk

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 422.30
Titel:Verordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns, des böhmischen Landesguberniums, des Guberniums in Steiermark, der krainerischen Landesstelle und der Landesstelle in Kärnten aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 23. Jänner 1798, dass Wanderpässe für Handwerksburschen auf mehrere konskribierte Erbländer zugleich ausgestellt werden können, allerdings immer auf drei Jahre begrenzt
Entstehungszeitraum:30.01.1798 - 07.02.1798
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sieben gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Graz, Klagenfurt, Laibach, Linz und Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1828
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4925007
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl