AT-OeStA/HHStA UR AUR *11516 Graf Ulrich von Cilli und der Jude Isserlein aus Korneuburg erklären, dass Gottfried von Marburg vor ihnen ausgesagt hat, dass sein Vetter Otto von Marburg den flüchtigen Juden Mosche und Chatschim, deren Frauen und Erben 100 Pfund Grazer Pfennig schuldet., 1367.10.31

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA UR AUR *11516
Titel:Graf Ulrich von Cilli und der Jude Isserlein aus Korneuburg erklären, dass Gottfried von Marburg vor ihnen ausgesagt hat, dass sein Vetter Otto von Marburg den flüchtigen Juden Mosche und Chatschim, deren Frauen und Erben 100 Pfund Grazer Pfennig schuldet.
Entstehungszeitraum:31.10.1367
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Provenienz:Rep. 24; Innerösterreich; Hofkammerarchiv
Archivalienart:Urkunde

Angaben zu Inhalt und Struktur

Regest:Graf Ulrich von Cilli und der Jude Isserlein (Izzerli) aus Korneuburg erklären, dass Gottfried von Marburg vor ihnen ausgesagt hat, dass sein Vetter Otto von Marburg den flüchtigen Juden Mosche (Muschen) und Chatschim (Chadgim), deren Frauen und Erben 100 Pfund Grazer Pfennig schuldet. Um diese Summe hat sich Gottfried, der Ottos Bürge bei den Juden gewesen war, mit ihnen verglichen; Ulrich und Isserlein agieren als Vertreter Albrechts [III.], Herzog von Österreich, Steier, Kärnten und Krain, Graf von Tirol etc., gemäß dessen besiegelter Urkunde. Sie erklären den Schuldbrief um die 100 Pfund für ungültig, sowohl in Bezug auf die Verpflichtungen Ottos, dessen Frau und Erben als auch auf diejenigen Gottfrieds, dessen Frau und Erben, wobei es unerheblich ist, ob Mosche und Chatschim, deren Frauen oder Erben oder jemand anderer in ihrer Vertretung die Schuldbriefe vorlegt. Die Besitztümer und Außenstände Mosches und Chatschims, ob von Christen oder Juden, sind Herzog Albrecht und Graf Ulrich aufgrund der Flucht der Juden aus ihren Ländern verfallen, daher sollen auch Gottfried, Otto, deren Frauen und Erben bezüglich der vorgenannten Summe von allen Hauptleuten, Amtleuten oder sonstigen Gewaltträgern unbehelligt bleiben. Auf Vorlage dieser Urkunde wird ihnen Herzog Albrecht in seinem, seines Bruders Herzog Leopold [III.] und ihrer Erben und Nachkommen Namen einen gesiegelten Tötbrief ausstellen. Weiters haben die Aussteller ihnen von Herzog Albrechts Gnaden die Zinsen, die bis zum Ausstellungstag angefallen sind, erlassen. (Brugger/Wiedl)
Aussteller:Graf Ulrich von Cilli und der Jude Isserlein aus Korneuburg
Empfänger/Vertragspartner:Gottfried von Marburg
Ort:Cilli

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:SW-Xerokopie

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):An das Archiv der Republik Slowenien (ARS) ausgeliefert.
Veröffentlichungen:Brugger/Wiedl, Regesten zur Geschichte der Juden in Österreich im Mittelalter Bd. 3, S. 49f., Nr. 1215.

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Hebräische Beglaubigung:
ישר״ בן הנר״ אהרן ז ′ל′צ′
'Isra[el], Sohn des Wohltäters (oder: geehrten) Herrn Aharon, das Andenken des
Gerechten zum Segen.'
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1397
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4932253
 

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