AT-OeStA/FHKA SUS Patente 423.19 Kundmachung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Dekrets der Finanz- und Kommerzhofstelle vom 27. Februar 1798, dass die tiroler Poststationen das erhöhte Rittgeld von einem Gulden für eine einfache Station in Rechung stellen, 1798.03.21 (Einzelstück (A

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 423.19
Titel:Kundmachung des oberösterreichischen Guberniums aufgrund des Dekrets der Finanz- und Kommerzhofstelle vom 27. Februar 1798, dass die tiroler Poststationen das erhöhte Rittgeld von einem Gulden für eine einfache Station in Rechung stellen
Entstehungszeitraum:21.03.1798
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, drei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Innsbruck

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1828
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4940438
 

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