AT-OeStA/FHKA SUS Patente 423.28 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund des Hofkammerdekrets vom 15. März 1798, dass die Zehentbesitzer auf Staatsgütern und öffentlichen Realitäten ihr Besitzerwerbungsrecht binnen zweier Monate nacgweisen sollen, 1798.04.06 (Einzels

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 423.28
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund des Hofkammerdekrets vom 15. März 1798, dass die Zehentbesitzer auf Staatsgütern und öffentlichen Realitäten ihr Besitzerwerbungsrecht binnen zweier Monate nacgweisen sollen
Entstehungszeitraum:06.04.1798
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, zwei gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1828
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4940447
 

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