AT-OeStA/FHKA SUS Patente 424.04 Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund des Hofkammerdekrets vom 2. April 1798, dass von einer einspännigen Fuhre Heu drei Kreuzer und von einer einspännigen Fuhre Stroh eineinhalb Kreuzer Konsumo- und Essitozoll zu entrichten sind, 1

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 424.04
Titel:Verordnung der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission aufgrund des Hofkammerdekrets vom 2. April 1798, dass von einer einspännigen Fuhre Heu drei Kreuzer und von einer einspännigen Fuhre Stroh eineinhalb Kreuzer Konsumo- und Essitozoll zu entrichten sind
Entstehungszeitraum:04.05.1798
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Geographische Angaben:Krakau

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1828
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4941989
 

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