AT-OeStA/FHKA SUS Patente 424.32 Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets vom 26. Mai 1798, dass den eingesendeten Appellations- und Revisionsakten neben der Amtsabschrift der Beweggründe auch eine Abschrift des Urteiles der ersten Instanz beigelegt werden

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 424.32
Titel:Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofdekrets vom 26. Mai 1798, dass den eingesendeten Appellations- und Revisionsakten neben der Amtsabschrift der Beweggründe auch eine Abschrift des Urteiles der ersten Instanz beigelegt werden soll
Entstehungszeitraum:15.06.1798
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1828
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4942538
 

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