AT-OeStA/FHKA SUS Patente 427.17 Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 26. Oktober 1798, dass die Besoldungen und Pensionen der Lottogefällsbeamten und ihrer Witwen und Kinder nicht mehr vom allgemeinen Kameralzahlamt, sondern von der Lottoge

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 427.17
Titel:Verordnung des innerösterreichischen Appellationsgerichtes aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 26. Oktober 1798, dass die Besoldungen und Pensionen der Lottogefällsbeamten und ihrer Witwen und Kinder nicht mehr vom allgemeinen Kameralzahlamt, sondern von der Lottogefällendirektionskasse ausbezahlt werden
Entstehungszeitraum:05.11.1798
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, sechs gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Klagenfurt

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1828
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4993967
 

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