AT-OeStA/FHKA SUS Patente 427.21 Verordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns, des böhmischen, des mährisch-schlesischen und des galizischen Landesguberniums, des Guberniums in Steiermark, des oberösterreichischen und des Triester Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 3. Oktobe

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 427.21
Titel:Verordnung der Landesregierung in Österreich ob der Enns, des böhmischen, des mährisch-schlesischen und des galizischen Landesguberniums, des Guberniums in Steiermark, des oberösterreichischen und des Triester Guberniums aufgrund des Hofkanzleidekrets vom 3. Oktober 1798, dass alle Militärquittungen über die von den Dominien, Herrschaften und Ortsobrigkeiten ausgefolgten Naturalien binnen 30 Tagen, vom Ausstellungsdatum an gerechnet, bei den Militärkommanden einzureichen sind, da die Qittungen sonst nicht mehr angenommen werden
Entstehungszeitraum:15.11.1798 - 28.12.1798
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, dreizehn gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Polnisch
Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn, Graz, Innsbruck, Lemberg, Linz, Prag und Triest

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1828
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5027772
 

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