AT-OeStA/FHKA SUS Patente 429.28 Verordnung der Landesregierungen in Österreich ob und unter der Enns, des böhmischen, des mährisch-schlesischen und des ostgalizischen Landesguberniums, der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission, des Guberniums in Steiermark, der Landesstelle in Kärnten, d

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 429.28
Titel:Verordnung der Landesregierungen in Österreich ob und unter der Enns, des böhmischen, des mährisch-schlesischen und des ostgalizischen Landesguberniums, der bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission, des Guberniums in Steiermark, der Landesstelle in Kärnten, der Landeshauptmannschaften in Krain sowie in Görz und Gradiska und des Triester Guberniums aufgrund des Hofkammerdekretes vom 29. Jänner 1799, dass das sogenannte Berliner Rot zukünftig wie außer Handel gesetzte Waren einzustufen ist und nur mehr gegen Pässe und Entrichtung eines sechzigprozentigen Konsumozolls von Einzelnen importiert werden darf
Entstehungszeitraum:13.02.1799 - 23.02.1799
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, 40 gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Italienisch, Polnisch
Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Brünn, Görz, Graz, Klagenfurt, Krakau, Laibach, Lemberg, Linz, Prag, Triest und Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1829
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=5119927
 

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